Auf dieser Seite gibt es Informationen, von A, wie Aufnahmeantrag,
bis Z, wie Zahlungsmöglichkeiten.
Selbstverständlich beantworten wir auch Fragen die per Email an uns
info@sve-hohbuch.de gestellt werden.
Vorab, noch vor A, die wichtigste Information:
Dreimal darfts du vollkommen unverbindlich am Gymnastik, oder am Tischtennis, teilnehmen.
In der Regel werden wir dich beim zweitenmal ansprechen und dir die Mitgliedschaft in unserem Verein anbieten..
Beim dritten Besuch erwarten wir dann dass die Mitgliedschaft beantragt wird.
Ab der vierten Teilnahme muss, aus versicherungstechnischen Gründen, eine Mitgliedschaft bestehen.
Aufnahmeantrag
– in Papierform können wir in „unserer“ Halle aushändigen.
– als PDF-Datei
– oder hier online ausfüllen und absenden
Der Online Antrag ist uns am liebsten, da die Daten direkt in unsere
Mitgliederverwaltungssoftware übertragen werden.
Beiträge: > Beitrags- und Gebührenordnung
Download (PDF-Dateien):
Antrag auf Kostenersatz KE 2024-03
Aufnahmeantrag PDF 2023-01
Aufnahmeantrag online 2023-01
Datenschutz > Datenschutzerklärung
Beitrags- und Gebührenordnung
Jugendordung vom 26.10.2015
Vereinssatzung vom 28.04.2023
Emailadresse
Es ist für den Verein sehr hilfreich wenn wir unsere Mitglieder per Email erreichen können.
Falls auf dem Aufnahmeantrag „keine Email“ angegeben wurde, versenden wir nur wichtige Emails wie Rechnungen oder Einladungen zu Versammlungen.
Ansonsten versenden wir Informationen z.B. zur Hallenöfffnung (Ferien) oder zu sportlichen Ereignissen im Verein.
Gesundheitssport:
Das normaler Sport eine positive Auswirkung auf die Gesundheit hat ist wohl unstrittig.
Schon ein paar Minuten am Tag, oder ein paar Stunden in der Woche, machen sich positiv bemerkbar.
In den Übungseinheiten unserer Gymnastikabteilung wird sehr intensiv und direkt an Ihrer körperlichen Gesundheit gearbeitet.
In der Tischtennisabteilung wird auf spielerische Weise Ihre körperliche Beweglichkeit gefördert.
Kündigung:
Selbstverständlich bedauern wir als Sportverein jede Kündigung eines Vereinsmitgliedes.
Die Kündigung kann gemäß unserer Satzung auch per Email erfolgen.
Innerhalb 14 Tagen bestätigen wir die Kündigung auf dem gleichen Weg wie diese eingegangen ist.
Bitte beachten Sie das wir für unsere Mitglieder Abgaben, Beiträge, Gebühren an übergeordnete Stellen bezahlen müssen.
Dies ist auch mit ein Grund warum uns die Kündigung, gemäß unserer Satzung, bis zum 30.11. eines Jahres vorliegen muss.
In der Regel versuchen wir bei Kündigungen, die kurz nach dem dem 01.12. eingehen, eine kulante Lösung zu finden.
Lastschrift: > Zahlungsarten
Mitgliedsbeiträge:
Beitrags- und Gebührenordnung
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge werden bei der Mitgliederversammlung von den Vereinsmitgliedern festgelegt.
Die Höhe unserer Mitgliedsbeiträge liegen am unteren Ende der Vorgaben der Stadt Reutlingen.
Vereine die unter diesen Vorgaben liegen erhalten von der Stadt keine, bzw. nur anteilig reduzierte Förderungen/Zuschüsse.
Ohne die Zuschüsse/Förderungen müssten wir jedoch die Beiträge mehr als deutlich anheben.
Mitgliedschaft, befristetet Mitgliedschaft:
Da wir unsere Halle in der Nähe der Fachhochschule haben, haben wir für die Studenten, aber nicht nur für diese, einen monatlichen Beitragssatz eingeführt.
Sie wählen dabei wie lange Ihre Mitgliedschaft andauern soll.
Die Mitgliedschaft endet dann, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Der Mitgliedsbeitrag ist für den ganzen Zeitraum im voraus zu bezahlen.
Schnuppern:
Dreimal dürfen Sie vollkommen unverbindlich an der Gymnastik oder Tischtennis teilnehmen. In der Regel werden Sie bei zweitenmal, bezüglich der Mitgliedschaft, angesprochen.
WhatsApp
Auch der Verein nutzt den Kommunikationsdienst WhatsApp.
Über diesen versenden wir Termine und sportliche Informationen.
Die Abteilungsleiter oder Mannschaftsführer werden Dich in der Regel in diese WhatsApp-Gruppen aufnehmen.
Sollten Gruppenmitglieder Nachrichten versenden die andere Inhalte haben, versuchen wir dies zu unterbinden.
Zahlungsarten:
Wir bevorzugen, wie alle Sportvereine, eine Zahlung per SEPA-Lastschrifteinzug.
Es besteht auch die Möglichkeit per Überweisung (Rechnung) zu bezahlen.
Allerdings fällt bei der Zahlungsart „Überweisung“ gemäß unserer
Beitrags- und Gebührenordnung eine Gebühr in Höhe von 5,00 € an.
Wenn Sie im Aufnahmeantrag keine IBAN und keinen Kontoinhaber angeben, versenden wir eine Beitrags-Rechnung zur Überweisung.
Diese versenden wir per Email an die Emailadresse des Aufnahmeantrages.
Falls uns keine Emailadresse bekannt ist, oder der Eingang der Rechnung per Email nicht bestätigen wurde, versenden wir die Rechnung per Briefpost.
Hierfür berechnen wir für den Druck und Postversand eine Gebühr, gemäß unserer
Beitrags- und Gebührenordnung in Höhe von 2,00 €.